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Wie kann man am Zug teilnehmen?

Meldet euch einfach bei uns an über das Formular zur Anmeldung zum nächsten Karnevalszug. Dies geht natürlich auch telefonisch oder per Mail. Die erste Anmeldung ist völlig unverbindlich, bei fortschreitender Planung rechnen wir aber natürlich mit eurer Teilnahme.

 

Bis wann kann man sich anmelden?

Gruppen mit einem Großwagen sollten uns möglichst schon im Herbst Bescheid geben, ob sie beabsichtigen am Zug teilzunehmen. Je nach Länge der Session bräuchten wir dann im Dezember, spätestens bis Weihnachten, eine offizielle Anmeldung, da für Wagengruppen einige organisatorische Fragen zu klären sind.

Fußgruppen können sich bis kurz vor der 3. Wagenbausitzung, welche meist ein bis zwei Wochen vor dem Zug stattfindet, anmelden. Auch hier gilt aber: Je früher wir eine Anmeldung, oder auch nur eine Interessensbekundung erhalten, desto einfacher ist für uns die Planung.

 

Kostet die Teilnahme am Zug etwas?

Die Teilnahme am Zug ist grundsätzlich für alle Gruppen, insbesondere für Fußgruppen, kostenlos. Lediglich die Teilnahme mit Großwagen ist, mal abgesehen vom Wurfmaterial, mit ein paar Kosten verbunden, wie beispielsweise die Bezahlung der Wagenengel und des Traktorfahrers.

 

Wie viele Wagenengel werden bei Großwagen benötigt?

Jeder Wagen mit einer Gesamtlänge unter 12 m muss zur Sicherung durch mindestens 2 Wagenengel (1 pro Seiten) begleitet werden. Bei einer Gesamtlänge ab 12 m müssen 4 Wagenengel (2 pro Seite) vorhanden sein. Diese Sicherungsposition muss von Beginn bis zur Auflösung des Karnevalszuges eingehalten werden.

Die Wagenengel müssen mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Personalausweis als Nachweis mitführen.

Für die Wagenengel gilt: ALKOHOLVERBOT!

 

Welche Auflagen gibt es für Großwagen und Fahrzeuge?

Jeder Wagen und jede Kutsche muss im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis sein oder aber im Besitz einer gültigen TÜV-Abnahme.

Kraftfahrzeuge wie PKWs und Kleintransporter müssen selbstverständlich für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen sein. Zulassungspflichtige, aber nicht mehr dauernd zugelassene Kraftfahrzeuge müssen mit einem roten Nummernschild versehen sein.

 

Was muss man beachten wenn viele Kinder mitgehen?

Bei einer Gruppe mit vielen Kindern kann es bei der Zugaufstellung und beim Zug selbst schnell mal hektisch und unübersichtlich werden. Daher schreiben wir vor, dass pro 25 Kinder mindestens zwei erwachsene Betreuer mitgehen müssen, wobei hier ganz klar gilt: Je mehr, desto sicherer!

 

 

Aktuelle Mitgliederzahl

      1.364




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